Gustav Nottebohm – Beethoveniana – XI – Eine Stelle in der Sonate Op. 102 Nr. 2. (Seite 31)

Aufsätze und Mittheilungen von Gustav Nottebohm
Leipzig, Verlag von C. F. Peters 1872

In der Leipziger Allgemeinen Musikalischen Zeitung vom Jahre 1866 Seite 128 wird auf eine Stelle in der Sonate für Pianoforte und Violoncell in D-dur aufmerksam gemacht, welche in der Breitkopf und Härtel’schen Gesammt-Ausgabe anders lautet, als in anderen Ausgaben. Es lässt sich darüber Folgendes mittheilen. Die Stelle (es ist der vierte Takt des zweiten Satzes) lautet in dem bei Artaria in Wien befindlichen Original-Manuscript genau so, wie in der Gesammt-Ausgabe, nämlich:

Jedoch stand früher vor dem b ein und vor dem g ein #. Beide Zeichen sind wegradirt, und hiess die Stelle also ursprünglich so:

Keine von diesen Lesarten ist aber die endgültige. Ueberhaupt kann das Autograph im vorliegenden Falle nicht massgebend sein. Beethoven hat, namentlich in späterer Zeit, bei den meisten Werken nicht das Original-Manuscript, sondern eine von ihm durchgesehene Abschrift zum Druck gegeben. Die revidirte Abschrift, welche der alten Artaria’schen Ausgabe als Vorlage diente und auf welcher sich noch die Verlagsnummer (2580) befindet, hat sich, nachdem die Breitkopf und Härtel’sche Gesammt-Ausgabe vollendet war, vorgefunden, und hierin heisst und hiess die Stelle von Anfang an denn Spuren einer Aenderung sind nicht bemerkbar, — ein Beweis, dass die Abschrift nach einer anderen Vorlage als nach dem Autograph gemacht ist) so:
Eben so lautet die Stelle in der Simrock’schen Ausgabe, welche älter ist als die Artaria’sche, und welche wieder eine andere Vorlage hatte. Dass nun die übereinstimmende Lesart, der ersterwähnten Abschrift und der beiden alten Ausgaben als die endgültige zu betrachten ist, kann keinem Zweifel unterliegen. Die gegenwärtige Lesart des Autographs lässt sich dadurch erklären, dass Beethoven die Aenderung später eintragen wollte, sie aber nicht ganz ausführte.

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